Teilrevision des Steuergesetzes

Teilrevision des Steuergesetzes
Teilrevision des Steuergesetzes. (Symbolbild)
Teilrevision des Steuergesetzes. (Symbolbild)Teilrevision des Steuergesetzes

Teilrevision des Steuergesetzes

Auch dieses Geschäft stand unter der Leitung von Kommissionspräsident Urs Marti und wurde im Beisein von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner behandelt. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Nach längerer Debatte hat sie beschlossen, die Reduktion des steuerbaren Eigenmietwertes auf 60 Prozent als Diskussionspunkt in die Teilrevision aufzunehmen. Mit diesem Vorgehen wird einem Anliegen Rechnung getragen, welches mittels eines Auftrages im April 2014 an die Regierung überwiesen wurde und eine Reduktion der Eigenmietwertbesteuerung verlangt. Wenn der Eigenmietwert jedoch auf 60 Prozent gesenkt würde, müsste die Regierung auf Verordnungsstufe den pauschalen Unterhaltsabzug aufgrund übergeordneter Rechtsprechung von 20 Prozent auf 10 Prozent reduzieren und zudem administrativ aufwändige Schätzungsanpassungen vornehmen. Da bei diesem Vorgehen zu Gunsten der Eigenheimbesitzer kantonsweit im besten Falle mit einer Senkung von zwei Prozent des Eigenmietwertes gerechnet werden könnte, verzichtet die Kommission einstimmig darauf, das aufwändigere Verfahren mit wenig Einsparung vorzunehmen. Sie unterstützt damit die Auffassung der Regierung, wonach diese Bestimmung nicht angepasst werden soll.
Im Übrigen hat eine Kommissionsminderheit den Antrag gestellt, dass auf eine Pauschalisierung des Fahrkostenabzugs verzichtet und bei der geltenden Regelung (Abzug der effektiven Kosten) geblieben werden soll. Die WAK empfiehlt dem Grossen Rat auch dieses Geschäft zur Annahme.

Der Grosse Rat wird alle drei Geschäfte in der Augustsession 2015 behandeln.

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