Kantonsbeiträge für das Regionalmanagement Graubünden 2025 bis 2028
Die Regierung gewährt den regionalen Trägerschaften respektive Regionen für die Umsetzung des Regionalmanagements für die Jahre 2025 bis 2028 finanzielle Beiträge.
Für den Grundbetrieb der Regionalentwicklung spricht sie pro Region jährlich einen Sockelbeitrag von 20 000 Franken, insgesamt maximal 880 000 Franken über die gesamte Förderperiode. An die Personalkosten und allfällige Mandatskosten für das Regionalmanagement gewährt sie gemäss Wirtschaftsentwicklungsgesetz einen Kantonsbeitrag von insgesamt rund 1,75 Millionen Franken. Ebenfalls für die Personalkosten (inkl. allfällige Mandatskosten) gewährt sie einen Kantonsbeitrag in der Höhe von insgesamt rund 2,57 Millionen Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Der NRP-Beitrag geht je zur Hälfte zulasten des Bundes und des Kantons.
Die Regierung legt mit dem Regionalmanagement in Graubünden die Bedingungen, die Maximalbeiträge für die Auszahlungen des Kantons sowie den Verteilschlüssel für die Beiträge an das Regionalmanagement der elf Regionen fest. Der Grossteil der Regionen hat für die Aufgaben des Regionalmanagements Regionalentwicklerinnen oder Regionalentwickler festangestellt.
In manchen Regionen werden die Aufgaben als Mandate vergeben. Die Regionalentwicklungsstellen fungieren als dezentrale Anlaufstellen für Fragen und Themen rund um die regionalwirtschaftliche Entwicklung. Sie initiieren, koordinieren, gestalten und begleiten Prozesse und Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung von regionaler und überregionaler Bedeutung.
(pd)

