Inkraftsetzung Lehrplan 21 Graubünden

Inkraftsetzung Lehrplan 21 Graubünden
Inkraftsetzung Lehrplan 21. (Symbolbild)
Inkraftsetzung Lehrplan 21. (Symbolbild)

Die Bündner Regierung genehmigt den Lehrplan 21 GR inklusive Lektionentafeln. Die Inkraftsetzung erfolgt für den Kindergarten bis zur 2. Klasse der Sekundarstufe I auf das Schuljahr 2018/19 und für die 3. Klasse der Sekundarstufe I auf das Schuljahr 2019/20.

Der von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz im Herbst 2014 freigegebene Lehrplan 21 wird vom Kanton umfassend übernommen. Unverbindliche Inhalte wurden ergänzt und Anpassungen bezüglich der kantonalen Rahmenbedingungen vorgenommen. Die verschiedenen Lektionentafeln der drei Sprachregionen sind bestmöglich aufeinander abgestimmt und kohärent zu anderen Kantonen.

Dem Regierungsbeschluss liegt ein umfassender Bericht zur Umsetzung des Lehrplans 21 GR zugrunde. Dieser zeigt auf, mit welchen Massnahmen die Schulen auf den neuen Lehrplan vorbereitet werden. Damit der Umsetzungsprozess optimal gelingt, werden die kantonalen Umsetzungsmassnahmen auf sechs Jahre von 2016 bis 2021 verteilt. Diese umfassen insbesondere Informationsveranstaltungen, Beratungen für Schulen sowie obligatorische Weiterbildungen für Lehrpersonen und starten im Herbst 2016.

Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass ab dem Schuljahr 2021/22 sämtliche Bündner Schulen den Lehrplan vollständig umsetzen.
Als nächsten Schritt beantragt die Regierung im Juni 2016 beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung des neuen Lehrplans 21 GR.

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