Inkraftsetzung der Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden
Die vom Grossen Rat in der Dezembersession 2020 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden wird rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes des Bundes hat eine Reduktion der Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) zur Folge. Dies würde auch dazu führen, dass bei Ernsteinsätzen wie beispielsweise in Bondo oder bei der Covid-19-Pandemie erheblich weniger AdZS zur Verfügung stehen würden. Eine Lösung für den Kanton Graubünden muss daher gefunden werden. Das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz des Bundes sieht eine befristete Verlängerung der Schutzdienstpflicht vor. Mit der Teilrevision des kantonalen Zivilschutzgesetzes macht die Regierung davon Gebrauch, um den Bündner Zivilschutz an diese neue Ausgangslage anzupassen und die zugehörigen Gesetzesänderungen erarbeiten zu können.

