
Graubünden reguliert: „Private Sicherheitsfirmen brauchen eine Bewilligung“

Erst kürzlich gelangten private Sicherheitsdienstleitungen durch einen Türsteher mit Migrationshintergrund in die schweizweiten Schlagzeilen. Ein 34jähriger Türsteher hatte in Ems einen jungen Mann lebensgefährtlich verletzt und ins Koma geprügelt. 2012 wurde er zu einer milden Gefängnisstrafe verurteilt.
Solche Vorfälle haben mit seriösen Sicherheitsdienstleistungen nichts zu tun, sie stellen eher das Gegenteil von Sicherheit da. Und sie werfen ein negatives Licht auf eine ganze Branche, auch die seriösen Sicherheitsdienstleister.
Die Bündner Regierung beantragt nun dem Großen Rat die Zustimmung dazu, private

zu regulieren. Es soll einheitliches Recht untereinander (zwischen den Kantonen) geschaffen werden.
In einer Botschaft beantragt die Regierung dem Großen Rat den Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen.
Das Konkordat regelt das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private und schreibt eine Bewilligungspflicht vor.
Im Kanton Graubünden ist bisher etwa für private Kontroll- und Aufsichtsdienste, Verkehrsdienste oder Bewachungs- und Überwachungsdienste keine Bewilligung notwendig.
Polizei tritt immer mehr in den Hintergrund
Weil Private immer häufiger Aufgaben im öffentlichen Raum als Dienstleister für das Gemeinwesen wahrnehmen, drängt sich eine Regelung auf, so die Regierung.
Insbesondere sei eine klare Abgrenzung zu polizeilichen Tätigkeiten notwendig.
Zudem soll mit dem Beitritt zum Konkordat vermieden werden, daß private Sicherheitsunternehmen kantonale Regelungen unterlaufen, indem sie in einem Kanton ohne Bewilligungspflicht ihre schweizweite Tätigkeit aufnehmen, was aufgrund des Binnenmarktgesetzes möglich ist, heißt es seitens des Kantons weiter.
Die Bewilligungen für private Sicherheitsfirmen werden durch kantonale Behörden erteilt.
Bewilligungsbehörde soll Kapo unterstellt werden
In Graubünden soll die Bewilligungsbehörde der Kantonspolizei angegliedert werden.
Nur 3 Jahre gültiger amtlicher Ausweis
Bei einem positiven Entscheid wird ein amtlicher Ausweis ausgehändigt, der drei Jahre gültig ist. Die Bewilligung ist für das gesamte Konkordatsgebiet gültig.
Der Große Rat wird sich in der Februarsession 2015 mit dem Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen sowie mit dem geänderten Konkordat über Maßnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen befassen.
