Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Trin genehmigt

Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Trin genehmigt

Die Bündner Regierung genehmigt die von der Gemeinde Trin am 21. Juni 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Insgesamt hat die Gemeinde Trin ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um rund 4311 Quadratmeter vergrössert. Weiter wurden im Generellen Gestaltungsplan Freiflächen gesichert und Ortsbildschutzbereiche festgelegt. Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Mindestausschöpfung der zulässigen Nutzungsziffern und Gebäudeabmessungen in allen Bauzonen, wodurch eine dichtere Nutzung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

Admin

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