Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Landquart genehmigt

Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Landquart genehmigt

Die Bündner Regierung genehmigt die von der Gemeinde Landquart am 28. Oktober 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Insgesamt hat die Gemeinde Landquart ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um 55 286 Quadratmeter vergrössert. Im Weiteren wurden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen wie Aufzonungen, eine Erhöhung der Nutzungsmasse, die Sicherstellung von Mindestdichten und den Erlass von Folgeplanungspflichten festgelegt.

Zugleich wurden die beiden Baugesetze der ehemaligen Gemeinden Mastrils und Igis zusammengeführt.

Auch wurden Maßnahmen für die Baulandmobilisierung von bestehenden Bauzonen getroffen. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt.

Weiter wurden im Generellen Gestaltungsplan Freiflächen ausgeschieden und Baugestaltungslinien festgelegt. Schließlich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

(pd, rm)
(Foto: Andrea Badrutt)

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