Genehmigung und Beiträge für die Verbauung des Hüscherabachs und des Hinterrheins
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Rheinwald für die Verbauung des Hüscherabachs und des Hinterrheins und sichert ihr Beiträge nach Wasserbaugesetz zu. An die veranschlagten Kosten von rund 8,23 Millionen Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von rund 931 400 Franken. Zudem sichert sie ihr einen Kantonsbeitrag nach Straßengesetz von rund 1,2 Millionen Franken zu.
Der Hüscherabach ist ein geschiebeführender, murgangfähiger Wildbach in der Gemeinde Rheinwald. Er entspringt im Gebiet der Splügenpasshöhe zwischen dem Surettahorn (3027 m ü. M.) und dem Lattenhorn (2861 m ü. M.), entwässert ein rund 13 Quadratkilometer grosses Einzugsgebiet und mündet mitten im Siedlungsgebiet des Dorfs Splügen in den Hinterrhein.
Der Bach wurde aus Gründen des Hochwasserschutzes in der Vergangenheit abschnittsweise verbaut.
Das vorliegende Projekt sieht vor, die Abflußkapazitäten im Hüscherabach und im Mündungsbereich des Hinterrheins durchgehend auf die schutzzielkonformen Anforderungen anzupassen. Dies kann mittels Uferdämmen beziehungsweise -mauer und abschnittsweise auch mit Verbreiterungen der Gerinnegeometrien realisiert werden.
Ebenso wichtig ist die Berücksichtigung des Geschiebe- und Schwemmholzregimes.
Deshalb beinhaltet das Projekt am Kegelhals die Errichtung der neuen Geschiebe- und Holzrückhalteanlage «Mülena» mit einem Fassungsvolumen von rund 7000 Kubikmeter. Diese Rückhalteanlage soll bei seltenen Grossereignissen in Funktion treten.
(pd, rm)

