Finanzausgleich neu geregelt
Die Regierung setzt die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes auf den 1. März 2021 in Kraft. Zudem genehmigt sie die Teilrevision der Finanzausgleichsverordnung inklusiv der Fremdänderung in der Verordnung zum Schulgesetz.
Mit der Inkraftsetzung können die Berechnungen der Ausgleichsbeiträge für das Jahr 2022 nach den neuen Bestimmungen erfolgen.
Im Weiteren wird die Teilrevision des Steuergesetzes rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt und die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung wird genehmigt.
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes werden bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge die Steuersätze deutlich gesenkt. Neu beträgt der Mindestsatz für sämtliche Steuerpflichtigen 1,5 Prozent und der Maximalsatz 2 Prozent. Damit nimmt der Kanton Graubünden im interkantonalen Vergleich einen Spitzenplatz ein.

