Der Unterschied zwischen einem Tier und einer Sache bei der Kapo Graubünden
Wenn eine Katze angefahren wird und heimlich entsorgt wird, ist es sehr schwierig, die Kantonspolizei Graubünden dazu zu bewegen, sich mit dem Fall zu befassen.
Selbst, wenn Personen bekannt sind, die involviert sind, so die Erfahrung des hier Schreibenden.
Anders sieht es aus, wenn kein Tier angefahren wurde und stirbt und heimlich in der Tierkadaverentsorgung weggeschafft wird. Sondern wenn es um einen Zaun und einen Kandelaber geht, sieht Bericht unten.
Dann wird eine Polizeimeldung mit einem Zeugenaufruf publiziert.
Man möchte einmal wissen, wie das entschieden wird und nach welchen Richtlinien oder Leitlinien oder Vorschriften, ob man einen Fall erfaßt und ausrückt oder nicht.
Bei welcher Unfallschadenhöhe die Kapo einen Zeugenaufruf veröffentlicht oder nicht. Und warum man bei einem angefahrenen Tier, das stirbt und schließlich – ohne den bekannten (!) Besitzer zu informieren – heimlich entsorgt wird, erst wenn der Tierhalter einen Anwalt einschaltet, überhaupt der Fall erfaßt wird.
Unfallflucht auf der Lenzerheide: Kandelaber umgefahren – Zeugenaufruf
(rm)
(Archivbild: Kapo Graubünden)

