Corona-Härtefallhilfe für Unternehmen: Bündner Regierung ist strenger als der Bund
Obwohl nur ein ganz ganz kleiner Teil der Bevölkerung betroffen ist von Corona / Covid19, wird – anstatt diesen Teil zu schützen – die gesamte Wirtschaft heruntergefahren inklusive des öffentlichen Lebens.
Die neuerliche Massenquarantäne (neudeutsch „lockdown“) hat weitreichende Folgen, auch für die Bündner Unternehmen.
Diese sollen nun schnellstmöglich von den kürzlich angepaßten Härtefallmaßnahmen des Bundes profitieren können. Deshalb hat die bündner Regierung die kantonale Härtefallverordnung revidiert und rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Der Vollzug wurde neu aufgegleist.
Die Grundlagen des Bundes wurden in den letzten Wochen laufend geändert, letztmals per 14. Januar 2021. Die letzten Anpassungen sind weitreichend, insbesondere mit Blick auf den Vollzug der Härtefallverordnung.
Aufgrund des neuerlichen Corona-Maßnahmen mit Zwangsschließungen von Geschäften etc. ist mit deutlich mehr Gesuchen von einzelnen Unternehmen zu rechnen.
Der Kanton rechnet mit rund viermal mehr Gesuchen – rund 2000 anstatt vormals 500.
Zudem ist nicht abschätzbar, wie viele Unternehmen Gesuche für einzelne Unternehmenssparten einreichen. Das kann die Anzahl Gesuche und den Aufwand wiederum vervielfachen.
Aus diesen Gründen vereinfacht die Regierung den Vollzug der Härtefallverordnung, so die bündner Regierung, die von „drastischen“ Vereinfachungen spricht, wobei leider nicht mitgeteilt wird, worin diese liegen sollen.
Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent
Der Bundesrat hat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muß, um Härtefallhilfe zu erhalten. Insbesondere müssen Unternehmen, die für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen sind, keinen Umsatzverlust von 40 Prozent mehr nachweisen. Unternehmen, die nur erheblich in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt, aber nicht geschlossen sind, müssen diesen Nachweis erbringen.
Bündner Regierung ist strenger
Der Kanton Graubünden richtet sich nach diesen Bestimmungen und führt ein Zusatzkriterium ein. In Graubünden werden nur Unternehmen berücksichtigt, die bezogen auf das ganze Unternehmen einen Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent aufweisen.
Detailhandel-Gesuche noch nicht möglich
Gesuche können ab sofort wieder gestellt werden, aber mit Einschränkungen, denn die Beamten sind im Erlassen von Corona-Verordnungen offenbar schneller als im Erstellen von Formularen für Härtefall-Formulare:
Der Vollzug für Unternehmen des Detailhandels, die ab 18. Januar 2021 geschlossen sind, wird noch entwickelt. Der Kanton bittet daher diese Unternehmen um etwas Geduld und Verständnis.
Finanzielle Auswirkung
Bis anhin stehen Mittel von 39 Millionen Franken (inkl. Vollzugsaufwand) zur Verfügung. Die Regierung verabschiedete zur Umsetzung der angepassten Härtefallverordnung zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Großen Rats (GPK) einen Nachtragskreditantrag von 61 Millionen Franken, so dass nun gesamthaft 100 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Antrag berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und den Lockdown bis Ende Februar 2021. Die GPK muß diesen Nachtragskredit noch genehmigen.
Das Gesuchsformular und alle weiteren Informationen zum Bezug von Härtefallhilfen sind auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales aufgeschaltet.

