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Bündner Regierung zu Raumplanungs-Gesetz: „Kaum Auswirkungen“

Bündner Regierung zu Raumplanungs-Gesetz: „Kaum Auswirkungen“

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Kampf gegen Streusiedlungen: Vom Bund vorangetrieben, auch von manchen Gemeinden: Einige der schönsten Landschaften der Schweiz, ob im Jura, im Berner Oberland, im Appenzell, Toggenburg und auch in Graubünden, wären nie entstanden, wenn es damals schon einen idologisch-gutmenschlich geprägten "Kampf gegen Streusiedlungen" gegeben hätte.
Kampf gegen Streusiedlungen: Vom Bund vorangetrieben, auch von manchen Gemeinden: Einige der schönsten Landschaften der Schweiz, ob im Jura, im Berner Oberland, im Appenzell, Toggenburg und auch in Graubünden, wären nie entstanden, wenn es damals schon einen idologisch-gutmenschlich geprägten „Kampf gegen Streusiedlungen“ gegeben hätte.

Die Raumplanung hat eine zweckmäßige und haushälterische Nutzung des Bodens sowie eine geordnete Besiedlung des Landes zum Ziel. Dabei müssen Natur und Landschaft sowie die Bedürfnisse des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens beachtet werden. Heute bekämpft die Raumplanung die sogenannte Zersiedelung, was umstritten ist.

Denn die schönen Streudorf-Landschaften, welche in zahlreichen Teilen der Schweiz bestehen, wären nie entstanden, hätte es damals schon derartige Gesetze gegeben.

Die meisten Kantone und Gemeinden gehen heute dazu über, Streusiedlungen zu bekämpfen. Ob das richtig ist, steht stark zu beweifeln. Graubünden geht besonders aggressiv gegen „Bauten außerhalb der Bauzone“ vor.

Zur am 3. März stattgefundenen Abstimmung über das Raumplanungsgesetz äußert sich die Regierung in einer Mitteilung:

„Anerkanntermaßen hat der Kanton Graubünden seine raumplanerischen Hausaufgaben weitgehend erledigt“, so die bündner Regierung und: „Daher halten sich die unmittelbaren Auswirkungen in Graubünden aufgrund der angenommenen Änderung des Raumplanungsgesetzes in Grenzen.“

In der Verordnung soll genügend Spielraum für verhältnismäßige Lösungen geschaffen werden, das heißt, vorhandene Kapazitäten sind auf diejenigen Räume zu konzentrieren, die Dynamik aufweisen.

Im Appenzell wehrt man sich gegen die Obrigkeitsstaatlichkeit gegen Streusiedlungen, in Graubünden kaum.
Im Appenzell wehrt man sich gegen die Obrigkeitsstaatlichkeit gegen Streusiedlungen, in Graubünden kaum.

In ländlichen Räumen ohne Dynamik sollen demgegenüber keine systematischen, aktiven Rückzonungen vorgenommen werden.

In diesen Räumen besteht mangels Entwicklung ohnehin kaum „Gefahr“ für die Landschaft.

Es fragt sich: Ist dieser als „Wildwuchs“ bezeichnete Bauen außerhalb Bauzonen wirklich so schädlich? Oder bereichert er nicht vielmehr die Landschaft?

Nicht nur, wer die zahlreichen gewachsenen Kulturlandschaften der Schweiz in Form von Streusiedlungen mag, muß sich das fragen.

Auch, wer das Bild von zahlreich wegen Bauverboten zerfallenden Schöpfen und Maiensäßen in Graubünden sieht, der muß sich diese Frage stellen.

Artikel in der NZZ zum Thema

 

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