Bundesgericht muß über Fremdsprachen-Initiative entscheiden

Bundesgericht muß über Fremdsprachen-Initiative entscheiden

„Es kann nicht sein, was nicht sein darf“, so die Initianten der erfolgreichen Fremdspracheninitiative hinsichlich des Ganges einiger Bürger vors Bundesgericht:

Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hat sich sehr eingehend und differenziert mit der Fremdspracheninitiative auseinandergesetzt.

Die Initiative ist gültig.

Diesen Schluß hat das höchste Bündner Gericht nicht leichtfertig gezogen, stellte sich der Große Rat doch auf den Standpunkt, die Initiative verstoße in rund einem dutzend Punkte entweder gegen kantonales Verfassungsrecht oder übergeordnetes Bundesrecht.

Mit einläßlicher Begründung konnte das Gericht nicht in einem Punkt dem Großen Rat folgen.

Sache geht ans Bundesgericht

Die Fremdspracheninitiative geht vors Bundesgericht
Die Fremdspracheninitiative geht vors Bundesgericht

Der Entscheid wird von verschiedenen Stimmbürgern an das Bundesgericht weitergezogen.

Ob das ihr gutes Recht ist, muß sich weisen, denn die Beschwerdeführer waren vor dem Verwaltungsgericht nicht Partei und hatten somit weder ein Prozeß- noch ein Kostenrisiko.

Das Bundesgericht wird neben der Gültigkeit der Initiative somit erst über die Legitimation der Beschwerdeführer zu entscheiden haben. Die Zulassung der Beschwerde wäre in einer direkten Demokratie im höchsten Maße problematisch.

Bald würde sich nämlich niemand mehr trauen, von diesem politischen Recht Gebrauch zu machen aus der Befürchtung heraus, in unliebsame und finanziell kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.

Die Volksrechte würden dadurch weiter eingeschränkt. Das Initiativkomitee bedauert diese Entwicklung.

Vorwürfe an die Beschwerdeführer

Die Initianten können sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Beschwerdeführer nach dem Prinzip handeln „es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Es geht vorderhand nur (aber immerhin) um die Volksrechte und die Frage, ob die rechtmäßig zustande gekommene Initiative gültig ist oder nicht.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema kann und muß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Initianten: Qualität der Fremdsprachen soll besser werden

Wieviele Sprachen können Schüler lernen? (Bild: Turmbau zu Babel)
Wieviele Sprachen können Schüler lernen? (Bild: Turmbau zu Babel)

Den Initianten wird – so auch von der Mehrheit des Großen Rates – vorgeworfen, mit der Initiative würden einzelne Sprachregionen diskriminiert.

Dem entgegnen die Initianten: Das ist keineswegs der Fall, denn es geht den Initianten nicht darum, irgendjemandem irgendetwas wegzunehmen oder aufzuzwingen.

Die Initianten sind überzeugt, daß mit einer geschickten Umsetzung der Initiative die Qualität der Fremdsprachen inkl. Italienisch am Ende der regulären Schulzeit besser sein wird als heute, zudem kann dadurch die Kompetenz in der Muttersprache gestärkt werden.

Die Initiative in Form einer allgemeinen Anregung läßt dies sogar zu, ohne daß einer Region in Graubünden ein Sprachenkonzept aufgezwungen wird.

In der Initiative geht es um Bildungspolitik und nicht um regionale Sprachenpolitik. In vielen Kantonen wird die heutige Regelung mit zwei Fremdsprachen auf Primarstufe in Frage gestellt. Eine weit verbreitete Überforderung und Unzufriedenheit ist auch in Graubünden feststellbar.

Denn eine breit anerkannte Tatsache ist, daß zwei Fremdsprachen in der Primarschule für schwächere Schüler zu viel sind.

Die Initianten, die zum größten Teil tagtäglich mit der Überforderungsproblematik konfrontiert sind, haben mit ihrem Vorstoß ausschließlich das Kindswohl im Auge. Und zwar auch jenes von Kindern mit Migrationshintergrund, für die das geltende Recht eine zusätzliche Herausforderung bedeutet.

Aber auch jenes der italienisch- und romanischsprachigen Gebiete.

Auch in diesen Regionen sind viele Schüler mit einer zweiten Fremdsprache – konkret dem Englischen – überfordert.

Zur Diskussion steht allein die Sprachkompetenz am Ende der regulären Schulzeit. Der Weg zu diesem Ziel kann durchaus unterschiedlich sein und damit den regionalen Bedürfnissen besser gerecht werden. Und es ist nicht einmal im Vornherein gesagt, daß dieses bessere System auch teurer sein muss.

Die Initianten bieten Hand zu einer konstruktiven und pädagogisch sinnvollen Lösung, denn werden die anstehenden Fragen auf rechtlichem Weg entschieden, verhärten sich die Fronten nur, die Verlierer wären in jedem Fall die Kinder.

Fremdsprachen-Initiative mit 3709 gültigen Unterschriften
Die am 27. November 2013 bei der Standeskanzlei eingereichte Volksinitiative „Nur eine Fremdsprache in der Primarschule (Fremdsprachen-Initiative)“ ist mit 3709 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
Die Gesetzesinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung abgefaßt. Die Initiative verlangt: „Nur eine obligatorische Fremdsprache in der Primarschule“ (Fremdspracheninitiative). Sie wurde vom Großen Rat für ungültig erklärt.
Das Verwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Initianten gutgeheißen und den Beschluß des Großen Rates aufgehoben. Stimmberechtigte Bündner haben eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

 

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