Bündner Regierung legt Ziele und Schwerpunkte für das Jahr 2026 fest
Wohin sollen in diesem Jahr die Steuergelder fließen?
Damit hat sich die Bündner Regierung befaßt. Mit der Veröffentlichung des Jahresprogramms 2026 präsentiert die Regierung die wichtigsten Ziele im laufenden Jahr.
Mit der Umsetzung der Ziele soll die Attraktivität des Kantons Graubünden weiter kontinuierlich verbessert werden, so die Staatskanzlei.
Schwerpunkte des diesjährigen Jahresprogramms bilden die schrittweise Umsetzung der kantonalen Personalstrategie sowie die Ausarbeitung und Inkraftsetzung von verschiedenen Gesetzesvorlagen.
Das Regierungsprogramm und der Finanzplan sind gemäß Kantonsverfassung die zentralen Instrumente der strategischen und politischen Steuerung im Kanton Graubünden. Gemeinsam bilden sie die mittelfristige Schwerpunktplanung der Regierung.
Das Regierungsprogramm 2025–2028 fokussiert sich auf die Kernpunkte «Digitale Transformation» (Anm. d. Red.: mit 40 Jahren Verspätung, ungefähr wie das Löschwasser, was kommt, nachdem die Bude abgebrannt ist), «Leben und Arbeiten», «Klima und Umwelt» sowie «Attraktives Graubünden».
Die darin enthaltenen Entwicklungsschwerpunkte werden jeweils in den Jahresprogrammen konkretisiert und umgesetzt.
Das Jahresprogramm 2026, welches das zweite Jahresprogramm der Planungsperiode des neuen Regierungsprogramms ist, umfaßt insgesamt 84 Jahresziele und wurde an der Dezembersession 2025 des Großen Rats im Rahmen der Budgetbotschaft beraten.
Die wichtigsten Schwerpunkte der Jahresplanung 2026
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Ausbau der kantonalen Wohnbauförderung
Im Jahr 2026 soll die schrittweise Umsetzung der kantonalen Personalstrategie 2024–2028 fortgeführt werden. Schwerpunkte für das laufende Jahr bilden die Implementierung der neuen Rekrutierungsstrategie, die Verankerung von gemeinsamen Werten und eines gemeinsamen Führungsleitbilds, die Erarbeitung von Instrumenten zur Stärkung der Arbeitgebermarke sowie der Aus- und Aufbau der Personal- und Führungsentwicklung. Mit der Umsetzung der kantonalen Personalstrategie beabsichtigt die Regierung die Arbeitgeberattraktivität gezielt und nachhaltig zu verbessern.
Des Weiteren soll mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die Förderung von Wohnraum (GFW) der Anteil geförderter Wohnbauprojekte kontinuierlich erhöht werden. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu, den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nachhaltig zu decken und die Umsetzung von Wohnbauprojekten gezielt zu unterstützen.
Stärkung der Berufsbildung sowie des kantonalen Langsamverkehrs
Gestützt auf die Analysephase und unter Einbezug verschiedener Interessengruppen werden Empfehlungen zu den Strukturen der Brückenangebote und Berufsfachschulen, zu neuen Modellen des Berufsfachschulunterrichts sowie zu Finanzierungsmodellen und -möglichkeiten im Bereich der Lehrbetriebe, der überbetrieblichen Kurse sowie weiterer Maßnahmen abgeleitet. Diese dienen als Grundlage für die Erarbeitung der Strategie zur Stärkung der beruflichen Grundbildung im Jahr 2027.
Die Berufsbildung wird außerdem durch den Erlaß eines neuen Gesetzes über die Höhere Berufsbildung (GHB) gestärkt. Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen, damit Institutionen der Höheren Berufsbildung weiterhin flexible und zukunftsorientierte Bildungsangebote gestalten können.
Die Vorlage wird voraussichtlich in der Aprilsession 2026 im Großen Rat behandelt.
Weiter wird der Langsamverkehr im Kanton gezielt gestärkt, indem mit der schrittweisen Umsetzung der im vergangenen Jahr verabschiedeten Strategie «Langsamverkehr Graubünden 2037» begonnen wird.
Bedarfsgerechte dezentrale Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden
Das überarbeitete und aktualisierte Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden soll Lösungsansätze aufzeigen, wie die dezentrale Gesundheitsversorgung im Kanton gesichert werden kann. Es soll auch als Grundlage für die Spitalplanung 2026 dienen. Zudem sollen auf dieser Basis allenfalls notwendige gesetzliche Anpassungen, wie etwa die Flexibilisierung der Organisationsform der Leistungserbringer oder zusätzliche Finanzierungsmodelle, geklärt werden. Das überarbeitete Leitbild soll im Frühsommer 2026 vorliegen.
Damit einher geht auch die Teilrevision des Gesetzes über die psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR).
Die bisherigen Erfahrungen der PDGR mit dem Angebot der ambulanten Krisenintervention im Churer Rheintal haben gezeigt, daß rund 50 Prozent der stationären Eintritte verhindert werden können. Das Angebot trägt zudem zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen bei, hilft den betroffenen Personen länger am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und verbessert die psychiatrische Versorgung im Kanton. Mit der Teilrevision des Gesetzes beabsichtigt die Regierung die ambulante Krisenintervention bedarfsgerecht auszubauen.
Instrumente gegen häusliche Gewalt stärken
Mit der Verabschiedung des Gesetzes gegen die häusliche Gewalt soll schließlich ein wirkungsvolles Instrument gegen die Gewalt in den eigenen vier Wänden geschaffen werden.
Die Behandlung der Vorlage im Großen Rat ist im zweiten Halbjahr 2026 vorgesehen.
(pd, rm)

