Bündner Kommission für Justiz und Sicherheit befürwortet die Einführung von Ausgrenzungen zusätzlich zu Orts- und Annäherungs- sowie Kontaktverboten
Die großrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Polizeigesetzes vorberaten und unterstützt die darin vorgesehenen sicherheitspolizeilichen Maßnahmen.
Im Zentrum steht dabei die Einführung eines kantonalen Bedrohungshandhabung.
Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Bruno W. Claus und im Beisein von Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, hat die KJS die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Polizeigesetzes vorberaten.
Diese Aktualisierung des Polizeirechts beinhaltet drei neue sicherheitspolizeiliche Aspekte. Alle drei fanden die Zustimmung der Vorberatungskommission.
Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM)
Institutionen wie das Zürcher Bauamt und das Zuger Parlament oder Orte wie Erfurt und Graz verbindet die Gesellschaft heute mit schrecklichen Gewalttaten.
Mit Hilfe des KBM, dieses neuen sicherheitspolizeilichen Instruments, sollen solche schweren, zielgerichteten Gewalttaten verhindert werden.
Es geht dabei aber nicht nur um Gewalt gegen Behörden oder um Amoktaten, sondern auch um häusliche Gewalt sowie gewalttätigen Extremismus und Radikalismus.
Mit dem KBM soll ein System aufgebaut werden, das die rechtzeitige Erkennung von Warnsignalen, welche diesen Taten oftmals vorausgehen, fördert und sicherstellt und die Kantonspolizei in die Lage versetzt, gewaltbereite Personen frühzeitig zu erkennen.
Dazu braucht es einen entsprechenden Datenaustausch unter den Behörden.
Die KJS unterstützt die Einführung eines KBM einstimmig.
Sie weist aber darauf hin, daß die mit dem KBM betrauten Personen äußerst sorgfältig und mit großer Verantwortung vorgehen müssen, denn der Schutz der Öffentlichkeit auf der einen Seite führt zu Eingriffen in die Privat- und Intimsphäre von Personen auf der anderen Seite.
Maßnahmen gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Möglichkeit der Kantonspolizei, Orts- und Annäherungs- sowie Kontaktverbote gegenüber Personen auszusprechen, bei denen aufgrund der Umstände anzunehmen ist, daß sie eine Straftat gegen Leib, Leben, die sexuelle Integrität oder die Freiheit begehen werden oder jemandem nachstellen (Stalking).
Auch diese Neuerungen im Gesetz werden von der Vorberatungskommission einstimmig unterstützt.
Ausgrenzung
In Ergänzung zu der bereits bestehenden Möglichkeit der Kantonspolizei, Personen von bestimmen Orten wegzuweisen, soll sie neu die Möglichkeit erhalten, Personen von bestimmten Gebieten, Orten, Objekten oder Grundstücken auszugrenzen.
Gemäß Vorschlag der Regierung soll dies bis zu einer Dauer von 14 Tagen möglich sein. Hier schlägt die einstimmige Kommission eine Verschärfung auf 30 Tage vor.
Die Ausgrenzung ist nach Auffassung der KJS ein wichtiges Instrument insbesondere in bezug auf die Drogenkriminalität und soll der Kantonspolizei ermöglichen, Personen für längere Zeit von bestimmten Orten oder vom Stadtgebiet auszugrenzen.
Gemeinsames Ziel all dieser vorgeschlagenen Maßnahmen ist, dass die Kantonspolizei weiterhin effektiv und effizient gegen kriminelle Handlungen vorgehen und diese bestenfalls verhindern kann. Die KJS empfiehlt dem Großen Rat, der Teilrevision des Polizeigesetzes zuzustimmen.
Der Große Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2025 behandeln.

