Aufnahmeverfahren für Bündner Talentschulen wird angepasst

Das Aufnahmeverfahren für Bündner Talentschulen wird von der Bündner Regierung angepasst und neu gestaltet
Die Kriterien für die Aufnahme in eine Bündner Talentschule werden geändert. Die Bündner Regierung genehmigt eine entsprechende Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen. Neu ist der prüfungsfreie Eintritt in Ausnahmefällen nicht mehr möglich. Des Weiteren wird der zu erreichende Notendurchschnitt von 4 auf 4.5 angehoben und der Prüfungsteil „Motivationstest“ neu gestaltet. Die Kompetenz für Aufnahmeentscheide liegt in Zukunft bei den Talentschulen.
Mit den Anpassungen trägt der Kanton den zunehmenden Anmeldezahlen Rechnung. Angesichts der aktuellen Anmeldungen für die diesjährige Aufnahmeprüfung und der daraus resultierenden Erfolgsquote lässt sich nicht mehr mit Bestimmtheit sagen, dass das Platzangebot in Bündner Talentschulen in Zukunft ausreichen würde. Daher wurde für das Aufnahmeverfahren eine pragmatische und rechtlich abgestützte Lösung geschaffen.
Standeskanzlei Graubünden

