Aufhebung der kantonalen Kommission für die Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr
Ständig werden neue Gesetze, Verordnungen, Behörden und Kommissionen geschaffen, welche Steuergelder, Nerven, Energie und Lebensfreude rauben. Nun wird einmal eine Kommission abgeschafft. Immerhin.
Die kantonale Kommission für die Festlegung differenzierter Höchstgeschwindigkeiten im Strassenverkehr (Vmax-Kommission) berät die jeweiligen Bewilligungsbehörden, die für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf allen Strassen des Kantonsgebiets verantwortlich sind. Sie prüft alle in der «Kantonalen Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts» erfassten Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo-30-Zonen, Tempo-30, Begegnungszonen).
Sie setzt sich aus drei Mitgliedern des Kantons (je eine Vertretung aus dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, der Kantonspolizei und dem Tiefbauamt) und jeweils einem Mitglied als Vertretung der drei Verkehrsverbände (Automobil Club der Schweiz Sektion Graubünden, Touring Club Schweiz Graubünden, Verkehrs Club Schweiz Graubünden) zusammen.
Aus verschiedenen Gründen erweist sich die 1972 geschaffene Kommission zur Erledigung ihrer Aufgaben als nicht mehr zweckmässig. Daher hat die Regierung entschieden die kantonale Kommission für die Festlegung differenzierter Höchstgeschwindigkeiten im Strassenverkehr per 31. Dezember 2021 aufzuheben.
Um die Prozesse zu entschlacken und zu beschleunigen, erhält neu die Kantonspolizei die Kompetenz, dort wo nicht die Regierung zuständig ist, Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen zu verfügen. Sie ist bereits heute die zuständige Fachbehörde und weist die notwendigen Ortskenntnisse auf. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit ist erste Beschwerdeinstanz.

