Anhörung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2016

Die Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2016 des Bundes. Mit diesem Agrarpaket werden Änderungen zur administrativen Vereinfachung und Entlastung vorgeschlagen. Die Änderungen betreffen sechs Verordnungen.
Der Kanton Graubünden begrüsst diese Anpassungen grundsätzlich, da das Ziel der administrativen Vereinfachung klar erkennbar ist. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch sehr viele Bestimmungen anzupassen, insbesondere in der Direktzahlungsverordnung. Einzelne Bestimmungen, die erst vor zwei Jahren eingeführt wurden, erfahren eine grundlegende Änderung. Diese dauernden Veränderungen verunsichern alle Beteiligten und verursachen Mehrarbeit sowie Mehrkosten auch seitens des Vollzugs. Deshalb wäre eine gewisse Konstanz für alle Betroffenen wichtig.
Weiter ist darauf zu achten, dass die Berücksichtigung von Anliegen kleiner Gruppierungen nicht zu erheblichen Einschränkungen, Mehrarbeit und Unsicherheiten führt. Zudem möchte der Bundesrat die Umsetzung des Schutzes von waldwirtschaftlichen Erzeugnissen wie beispielsweise Rundhölzer in der Verordnung „über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse“ regeln. Die Regierung lehnt diesen Vorschlag wegen Abgrenzungsproblemen ab und beantragt, für die neuen Schutzregeln eine neue Verordnung für waldwirtschaftliche Erzeugnisse zu schaffen.
Weitere Informationen: Bundesamt für Landwirtschaft

