Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung

Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung

Der Kanton Graubünden paßt das Kapitel «Siedlung» des kantonalen Richtplans an und erstattet dem Bund Bericht über die Entwicklung der Arbeitszonen.

Letzteres mit dem Fazit, dass die Auslastung der Arbeitszonen in Graubünden, insbesondere in den urbanen und suburbanen Räumen, kontinuierlich zunimmt. Die Regierung gibt grünes Licht für die Richtplananpassung und hat diese nun beim Bund zur Genehmigung eingereicht. Mit einer Antwort ist bis Mitte des Jahres 2022 zu rechnen.

Nötig wurde diese Anpassung im kantonalen Richtplan aufgrund des vom Bund genehmigten «Richtplans Siedlung» im April 2019. Dabei formulierte er eine Reihe von Aufträgen zur Erledigung innerhalb einer Zweijahresfrist. Die Ergänzungen im «Richtplan Siedlung» verdeutlichen, nach welchen Kriterien Erweiterungen oder Verlagerungen des Siedlungsgebiets möglich sind, wie der Bedarf für Arbeitszonen ermittelt wird und wie gut Arbeitsgebiete mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erschliessen sind. Des Weiteren verlangte der Bund, dass der Kanton über die Entwicklung der Arbeitszonen Bericht erstattet.

Zu diesen Bundesaufträgen erfolgte im Kanton Graubünden zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 die öffentliche Auflage. Gemeinden, Regionen, Nachbarkantone, Verbände und weitere brachten ihre Anliegen ein. In der Folge nahm der Kanton eine Reihe von Anregungen, Hinweisen und Kritikpunkten auf, insbesondere betreffend Kriterien für Erweiterungen des Siedlungsgebietes,und berücksichtigte sie bei der Überarbeitung des kantonalen Richtplankapitels.

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