Elektronische Einreichung der Steuererklärung auch ohne Unterschrift möglich

Elektronische Einreichung der Steuererklärung auch ohne Unterschrift möglich

Es gibt jahrzehnte-lang das Internet. Und auf das Jahr 2022 entdeckt die Bündner Regierung, daß man Steuererklärungen auch digital ohne Unterschrift einreichen können sollte.

Die Regierung hat eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung genehmigt, mit welcher verschiedene Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes in die kantonale Steuergesetzgebung überführt werden.

Weiter hat die Bündner Regierung die Bestimmungen der Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden vom 20. Oktober 2020 in kraft gesetzt, mit welchen die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, um in Zukunft die elektronische Einreichung der Steuererklärung auch ohne Unterschrift zu ermöglichen.

Weil die Steuerverwaltung über die entsprechenden technischen Möglichkeiten verfügt, kann neu ab dem 1. Januar 2022 für Steuererklärungen betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Gewinn- und Kapitalsteuern ab Steuerperiode 2021 bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung auf die Unterzeichnung verzichtet und stattdessen eine elektronische Bestätigung mittels des mit den Steuererklärungsunterlagen zugestellten Paßkodes abgegeben werden.

Admin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert