Vernehmlassung Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen
Die Regierung beteiligt sich am Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Die Vorlage enthält explizite Bestimmungen, wonach Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter sowie damit verbundene Prozesskosten steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Die Regierung schliesst sich trotz steuerrechtlichen Bedenken der vorgeschlagenen Nichtabzugsfähigkeit der Bussen, Geldstrafen und Verwaltungssanktionen an. Sie hält aber die Aufrechnung der Prozesskosten für nicht praktikabel, weil erst die letztinstanzliche Bestätigung der ausgesprochenen Busse zu einer Nichtabziehbarkeit führen könnte. Diese jahrelange Rechtsunsicherheit muss nach Auffassung der Regierung verhindert werden.

