Stellungnahme zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Stellungnahme zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Die Bundesfinanzen sollen (Symbolbild)
Die Bundesfinanzen sollen gesund und solide bleiben Darum ist die Bündner Regierung mit den Sparmassnahmen einverstanden. (Symbolbild)

Die Regierung nimmt Stellung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 des Bundes. Das Programm sieht gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 Entlastungen von rund einer Milliarde vor. Damit schafft der Bund die Grundlage, um die Vorgaben der Schuldenbremse in der kommenden Legislatur einzuhalten.

Die Bündner Regierung schliesst sich in ihrem Schreiben an den Bund der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an. Die Kantonsregierungen sind mit der Umsetzung eines neuen Sparprogramms zur Reduktion des strukturellen Defizits des Bundes grundsätzlich einverstanden. Es ist wichtig, dass die Bundesfinanzen gesund und solide bleiben. Die Kantonsregierungen verlangen jedoch ausdrücklich, dass das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 nicht zu einer Lastenabwälzung auf die Kantone führt. Die Kantone verfügen über keinerlei Spielraum mehr, um vom Bund abgewälzte Kosten zu tragen. Deshalb lehnen die Kantone verschiedene Sparmassnahmen ab, namentlich in den Bereichen Ergänzungsleistungen AHV/IV, Bahninfrastrukturfonds, individuelle Prämienverbilligung sowie Migration und Integration.

Ergänzend dazu weist die Regierung auf weitere Massnahmen hin, die ebenfalls kritisch zu hinterfragen sind. So ersucht die Regierung, von der vorgesehenen Kürzung im Bereich Sprachenförderung abzusehen. Die Kürzung des entsprechenden Beitrages um 33 Prozent hätte zur Folge, dass verschiedene kantonale Projekte reduziert oder ganz eingestellt werden müssten. Weiter beantragt sie, auf eine Kürzung der Bundesmittel an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu verzichten. Ebenfalls nicht einverstanden ist die Bündner Regierung damit, dass die 2016 und 2017 nicht erfolgten Einlagen in den Infrastrukturfonds vollumfänglich dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) gutgeschrieben werden.

Sie möchte, dass diese zeitlich aufgeschobenen Einlagen anteilsmässig auch der künftigen Spezialfinanzierung Strassenverkehr zugeteilt werden, damit auch die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen finanzielle Beiträge erhalten. Zudem erachtet es die Regierung nicht als sinnvoll, dass die ersatzlose Aufhebung des Risikoaktivitätengesetzes im Rahmen eines Sparprogramms erfolgt, zumal die Einsparung auf Bundesebene eher gering ist. Mit der Aufhebung entfällt die Bewilligungspflicht für Outdooraktivitäten wie Canyoning, Rafting oder Bungee-Jumping. Die notwendigen Diskussionen über die Inhalte und die Beibehaltung des Gesetzes können mit einer Aufhebung nicht mehr geführt werden.

Donati

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