Stellungnahme zur Teilrevision der eidgenössischen Waldverordnung

Die Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision der eidgenössischen Waldverordnung.
Die vorliegende Anhörung erfolgt im Rahmen der Ergänzung des Waldgesetzes. Die neuen Bestimmungen haben zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn an den Klimawandel anzupassen und die Holznutzung zu fördern.
Die Regierung befürwortet den vorliegenden Verordnungsentwurf im Wesentlichen. Vorbehalte bestehen jedoch hinsichtlich der vorgesehenen Flächenpauschale. Diesbezüglich setzt sich der Kanton für eine Vereinfachung der Subventions-Regelungen ein.
Klar abgelehnt werden Finanzhilfen für die Anschaffung von Seilkrananlagen. Diese Anschaffungen sollen wie bis anhin mit rückzahlbaren forstlichen Investitionskrediten unterstützt werden. Einzelne Bestimmungen sind sodann zu präzisieren.

