Leistungen im Rahmen des Schwerverkehrsmanagements auf den Nationalstrassen

Leistungsvereinbarung im Rahmen des Schwerverkehrsmanagements auf den Nationalstrassen
Die Bündner Regierung genehmigt die Leistungsvereinbarung mit dem Bund über Leistungen im Rahmen des Schwerverkehrsmanagements auf den Nationalstrassen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton hat zum Ziel eine möglichst sichere, reibungslose und effiziente Abwicklung des Schwerverkehrs auf den Nord-Südachsen durch die Schweiz zu gewährleisten und die Beeinträchtigung des Privatverkehrs zu minimieren. Der Kanton erbringt in diesem Zusammenhang Leistungen für den Bund und erhält dafür eine Vergütung. Im Kanton Graubünden sind die Kantonspolizei und das Tiefbauamt für diese Leistungen zuständig. Die Kantonspolizei trägt die Gesamtverantwortung für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, für die Durchsetzung von Anordnungen und Vorschriften sowie für die Erstinterventionen in einem Ereignisfall. Das Tiefbauamt stellt sicher, dass die Infrastruktur für das Verkehrsmanagement einwandfrei funktioniert und betriebsbereit ist. Die Leistungsvereinbarung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft und wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.

