Die Regierung nimmt Stellung zur Gesetzesänderung

An ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zur Gesetzesänderung des Bundes bezüglich des Steuerorts von Maklerprovisionen.
Regierung befürwortet die Änderung des Steuerorts von Maklerprovisionen
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Motion Pelli sieht eine Änderung des StHG vor, damit Maklerprovisionen von natürlichen und juristischen Personen künftig immer am Wohnsitz bzw. Sitz der vermittelnden Person besteuert werden.
Aus Sicht der Bündner Regierung ist die vorgeschlagene Regelung zwingend und findet ihre volle Unterstützung. Die Regierung ist mit der Zielsetzung der Vorlage und der Formulierung des Gesetzesentwurfes einverstanden und bejaht dessen Vollziehbarkeit. Die finanziellen Folgen für den Kanton können angesichts der heute unklaren Rechtslage nicht genau ermittelt werden. Es sind aber keine beachtenswerten Mehr- oder Mindereinnahmen zu erwarten.
Einzig das vorgeschlagene Vorgehen in Bezug auf das Inkrafttreten scheint der Regierung wenig zielführend. Sie beantragt daher ein direktes Inkrafttreten des Gesetzes nach Ablauf der Referendumsfrist. Die heute unklare Rechtslage muss rasch beseitigt werden, um Rechtssicherheit zu erlangen.

