Teilrevision des Gesetzes über die Kantonalbank

Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank
Die WAK hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank vorberaten. Unter Kommissionspräsident Urs Marti und Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departementes für Finanzen und Gemeinden, hat die Kommission vor allem den Vollzug von übergeordnetem Recht zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Eintreten war ebenso unbestritten wie die Zustimmung zur Vorlage. Insbesondere hat sie einer Änderung des Gesetzes zugestimmt, wonach der heutige Ausschlussgrund für Personen, welche für ein anderes dem Bankengesetz unterstelltes Unternehmen tätig sind, aufgehoben wird. Der einzige Änderungsantrag, welcher von einer Kommissionsmehrheit eingebracht wird, betrifft die Amtsdauer. Gemäss der Auffassung dieser Kommissionsmehrheit soll auf die Möglichkeit, die 12-jährige Amtsdauer in begründeten Ausnahmefällen um weitere vier Jahre zu verlängern, verzichtet werden.

