Stärkere Finanzierung der alpinen Beherbergungswirtschaft wird befürwortet

Stärkere Finanzierung der alpinen Beherbergungswirtschaft wird befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund beabsichtigte Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Mit der Revision wird die Fördertätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erweitert.
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund beabsichtigte Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Mit der Revision wird die Fördertätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erweitert.

Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund beabsichtigte Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Mit der Revision wird die Fördertätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erweitert. Die Möglichkeit, daß die SGH künftig bis zu sechs Millionen Franken und bis zu 40 Prozent des Ertragswertes pro Investitionsprojekt gewähren kann, führt aus Sicht der Regierung zu einem größeren Spielraum bei der Finanzierung in der Beherbergungswirtschaft.

Auch ist es gerechtfertigt und notwendig, daß in Ausnahmefällen noch höhere Darlehensbeträge möglich sind. Damit können Tourismusdestinationen gestärkt werden, indem Kooperationsvorhaben mit einem höheren Finanzierungsbedarf ermöglicht werden.
Ablehnend steht die Regierung einer Ausdehnung des Förderperimeters gegenüber. Es ist zentral, daß die künftige SGH-Förderung den Fokus auf Projekte im alpinen Bergtourismus nicht verliert bzw. genügend Mittel für Projekte aus alpinen Tourismusregionen zur Verfügung stehen.

Riccardo

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