Bündner Regierung begrüsst die Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung

Die Bündner Regierung hat zur Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung (RTVV) und zur Änderung der SRG-Konzession Stellung genommen. Im Besonderen geht es in der Vorlage darum, den rechtlichen Rahmen für die Einführung von hybridem Fernsehen und den Umstieg von der analogen UKW- auf die digitale DAB+ Radiotechnologie zu setzen.
Die Regierung steht den vorgeschlagenen Änderungen positiv gegenüber. Sie hält jedoch fest, daß auch in Zukunft gewährleistet sein muß, daß die Informationsleistungen von den lokal-regionalen konzessionierten Veranstaltern in qualitativer Hinsicht in gleichem Masse wie bisher zu erbringen sind. Dies vor dem Hintergrund, daß die regionalen Informationsleistungen neu im Hauptprogramm verbreitet werden sollen und nicht mehr in formell getrennten Programmfenstern.

