Bündner Regierung erhöht Familienzulagen
Mehr Steuergelder für Familien. Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. so das Departement für Volkswirtschaft und Soziales.
Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2026 in-kraft-treten. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.
Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat und Kind auf 240 Franken bzw. 290 Franken erhöht werden.
Gleichzeitig soll der Beitragssatz für Arbeitgeber, Selbstständigee und Arbeitnehmer mit Arbeitgebern ohne Beitragspflicht von 1,60 Prozent auf 1,50 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt werden.
Dadurch könne ein Großteil der im Kanton Graubünden tätigen Unternehmen entlastet werden.
(pd, rm)

