Home Tag "Anpassung wird die Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2016 teilweise neu berechnet"

Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz. Mit der Anpassung wird die Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2016 teilweise neu berechnet. So wird unter anderem der Grundbedarf bei Haushalten ab sechs Personen um 76 Franken pro Person und Monat reduziert. Weiter werden die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem […]

Wasserkraft-Statistik: Graubünden auf Platz 2