Gemeinde Bergün-Filisur mit neuer Steuer: Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabe

Gemeinde Bergün-Filisur mit neuer Steuer: Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabe

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 30. Januar 2024 mit Beschlusß Nr. 63 in Anwendung von Art. 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG; BR 720.200) des Gesetzes über die Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Bergün-Filisur (Tourismusgesetz, TG) sowie die damit geänderte formelle Bestimmung im kommunalen Steuergesetz genehmigt.

Die Stimmbürger der Gemeinde Bergün-Filisur haben dem Tourismusgesetz an der Gemeindeversammlung vom 25. April 2023 zugestimmt.

Die Referendumsfrist ist am 24. Juni 2023 unbenutzt abgelaufen. Gemäss Art. 54 Abs. 1 des Tourismusgesetzes bestimmt der Gemeindevorstand den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Der Gemeindevorstand hat am 1. Februar 2024 mit Beschluß Nr. 11 die Inkraftsetzung des Tourismusgesetzes rückwirkend per 1. Januar 2024 beschlossen.

Das genehmigte Gesetz und der vollständige Regierungsbeschluß liegen bei der Gemeindeverwaltung auf und können eingesehen werden.

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(rm)

Admin

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