Vorstoßflut im Großen Rat besonders vor Wahlen

Vorstoßflut im Großen Rat besonders vor Wahlen

In den letzten Jahren, so stellen die Unterzeichnenden fest, hat sich die Anzahl an Vorstössen stark erhöht. Besonders stark sind die Vorstösse vor den Wahlen spürbar. Aber auch einzelne Grossrätinnen und Grossräte fallen durch eine Häufung an Vorstössen und Fragen auf. Hierbei ist es nicht unbedingt automatisch so, dass wer mehr Vorstösse einreicht, mehr im Grossen Rat leistet.

Das Recht für Vorstösse stellt ein wichtiges Instrument für die Parlamentarier dar. Dennoch, so sind die Unterzeichnenden der Auffassung, sollte bei Aufträgen, Anfragen und Fragen in der Fragestunde ein gewisses Mass an Häufigkeit nicht überborden und eine übergeordnete Relevanz eingehalten werden. Es ist nämlich allgemein bekannt, dass Vorstösse der Verwaltung viel Arbeit bescheren und mitunter zu stark operativ sind, was gegen die Gewaltentrennung spricht.

Daher werden nachfolgende Fragen an die Regierung gestellt, welche insbesondere auch der Grosse Rat im Sinne einer Selbstreflexion nutzen könnte.

  1. Wie viele Vorstösse (Aufträge, Anfragen, Fragestunde) gingen in den letzten 4 Jahren pro Jahr ein ?
  2. Wie viele Vorstösse von diesen hätten nach Auffassung der Regierung auch mit einem einfachen Telefonat an das zuständige Regierungsmitglied oder an ein zuständiges Amt erfolgen können?
  3. Wie viele Stunden Arbeit löst ein Vorstoss im Durchschnitt aus?
  4. Wie viele Vorstösse (nur Aufträge) wurden prozentual überwiesen?
  5. Bei wie vielen Anfragen erklärte sich der Erstunterzeichner als mit der Antwort zufrieden?

Davos, 21. April 2021

Marti, Pfäffli, Aebli, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Censi, Della Cà, Deplazes (Rabius), Dürler, Engler, Epp, Felix, Flütsch (Splügen), Föhn, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Holzinger-Loretz, Jochum, Kienz, Koch, Kunfermann, Kuoni, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Natter, Paterlini, Salis, Sax, Schneider, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Zanetti (Landquart), Adank-Arioli, Costa, Decurtins-Jermann, Flütsch (St. Antönien), Heini, Maurizio, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Vorstösse einzureichen gehört zu den wichtigen parlamentarischen Handlungsinstrumenten, mit denen Ratsmitglieder, Fraktionen und Kommissionen Massnahmen, Entwürfe zu neuen rechtlichen Bestimmungen, Auskünfte oder Berichte von der Regierung verlangen können. Sie stellen ein unerlässliches Instrument für die Ausübung des parlamentarischen Mandats dar. In Art. 46 ff. des Gesetzes über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG; BR 170.100) sind die parlamentarischen Vorstossmöglichkeiten des Grossen Rats geregelt. Art. 65 der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO; BR 170.140) regelt lediglich eine formelle Prüfung durch die Präsidentenkonferenz. Weder das Grossratsgesetz, die Geschäftsordnung noch das Handbuch für die Verhandlungen im Grossen Rat sehen weitergehende Beschränkungsmöglichkeiten vor. Somit obliegt es letztlich den Mitgliedern des Grossen Rats abzuwägen, was zur Ausübung des parlamentarischen Mandats unerlässlich bzw. für die speditive Erledigung der Geschäfte notwendig ist.

Zu Frage 1: Die nachfolgende Tabelle listet die Anzahl Vorstösse der Jahre 2017-2020 auf:

Jahr Aufträge Anfragen Fragestunde
2017 24 42 66
2018 24 28 91
2019 38 52 72
2020 28 33 93

 

Zu Frage 2: Die Regierung kann diese Frage nicht beantworten. Es liegt in der Natur der Sache, dass Aufträge nicht telefonisch erledigt werden können. Im Unterschied zu telefonischen Auskünften von Regierungsmitgliedern oder der Verwaltung (letztere kann nur zu technischen Fragen Auskunft geben) ermöglichen parlamentarische Anfragen eine öffentliche Debatte im Grossen Rat und Fragen in der Fragestunde zumindest Publizität für ein Thema.

Zu Frage 3: Diese Daten werden nicht erhoben bzw. darüber wird keine Statistik geführt. Generell kann aber gesagt werden, dass die zeitliche Beanspruchung für die Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses von verschiedenen Faktoren wie Komplexität, Umfang, Anzahl involvierter Dienststellen und Departemente abhängt und einen Aufwand von einigen Stunden (vor allem Fragen der Fragestunde) bis mehrere Tage auslöst.

Zu Frage 4: Die nachfolgende Tabelle listet die Anzahl der erledigten und der überwiesenen Aufträge der Jahre 2017-2020 auf. In der Spalte „Überwiesene Aufträge“ sind alle Aufträge berücksichtigt, die ganz oder teilweise oder abgeändert überwiesen wurden (Art. 67 Abs. 2 und 3 GGO):

Jahr Erledigte
Aufträge
Überwiesene
Aufträge
Prozentual
2017 31 20 64.5 %
2018 26 12 46.1 %
2019 35 21 60.0 %
2020 27 20 74.1 %

 

Zu Frage 5: Der nachfolgenden Tabelle kann die „Zufriedenheit der Anfragerin oder des Anfragers“ (Erstunterzeichnende) im Sinne von Art. 70 Abs. 2 GGO betreffend die Anfragen der Jahre 2017-2020 entnommen werden. In der Spalte „Zufrieden mit der Antwort“ sind die Erklärungen „teilweise befriedigt“ nicht mitgezählt.

Jahr Erledigte

Anfragen

Zufrieden mit der Antwort Prozentual
2017 41 13 31.7 %
2018 32 13 40.6 %
2019 46 12 26.1 %
2020 45 12 26.7 %

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