Vernehmlassung: Staatsangestellten soll es (noch) besser gehen

Der Große Rat und die Regierung wollen, daß es den Staatsangestellten noch besser geht als bisher und die Angestelltenbedingungen noch angenehmer gestalten.

Um den „Kanton als attraktiven Arbeitgeber stärker zu positionieren“, um im Wettbewerb um gutes, qualifiziertes Personal „nicht weiter den Anschluß zu verlieren“ wie es in einer Mitteilung heißt.

Die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen des Kantons und seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt sind damit zusätzlich in Rückstand geraten, glaubt die bündner Regierung. Aus Sicht der Regierung ist es deshalb wichtig und dringlich, diesen Rückstand wettzumachen, damit der Kanton im Wettbewerb um gutes, qualifiziertes Personal nicht weiter den Anschluss verliert, sondern mit zielgerichteten
Massnahmen an Arbeitgeberattraktivität dazugewinnt.

Damit insbesondere die benötigten Fach- und Führungskräfte gewonnen und gehalten werden können, sollen die Arbeits- und Anstellungsbedingungen des Personalgesetzes „den heutigen Ansprüchen angepaßt werden“.

Der Große Rat Graubündens und die bündner Regierung haben sich unter dem übergeordneten politischen Ziel „Moderne und schlanke Verwaltung“ beziehungsweise dem Entwicklungsschwerpunkt „Attraktiver Arbeitgeber“ des Regierungsprogramms 2021–2024 das Ziel gesetzt, daß der Kanton seinen Mitarbeitern „fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Lohn-, Sozial- und Lohnnebenleistungen bietet“.

Hintergrund ist, daß der Kanton seit Jahren zunehmend Probleme verzeichnet, die Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren, die für eine moderne, leistungsfähige und schlanke kantonale Verwaltung benötigt werden.

Teilrevision des Personalgesetzes
Im Rahmen der Teilrevision des Personalgesetzes sind „Verbesserungen insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Ferien, der Flexibilisierung des Altersrücktritts und der Förderung von Teilzeitarbeit vorgesehen“.

Weitere Elemente der Teilrevision des Personalgesetzes betreffen Annäherungen an das private Arbeitsrecht und den Ausbau von Zuständigkeiten der Dienststellen.

Ständig „angepaßt“

Seit dem Inkrafttreten des Personalgesetzes im Jahr 2007 wurde das kantonale Personalrecht verschiedentlich angepasst. So wurden im Jahr 2009 eine Reallohnerhöhung umgesetzt und im Jahr 2011 die Ausstandsregeln angepaßt. Die bündner Regierung ließ bereits  im Rahmen des Regierungs- und Gesetzgebungsprogramms 2013–2016 eine Totalrevision des Personalgesetzes ausarbeiten. Diese wurde aber vom Kantonaparlament abgelehnt. Nachdem der Grßse Rat im Jahr 2014 auf die Vorlage nicht eingetreten war, wurde infolge eines parlamentarischen Vorstoßes das Personalgesetz auf Januar 2017 teilrevidiert. Im Rahmen dieser Teilrevision wurden Automatismen im Bereich der Budgetierung des Personalaufwands abgeschafft, der Vaterschafts- und der Mutterschaftsurlaub ausgebaut und weitere „Anpassungen“ vorgenommen.

Auch Auswirkungen auf Gemeinden

In den bündner Gemeinden kommt das Personalgesetz oft über einen Verweis im Gemeinderecht als kommunales Recht zur Anwendung, womit die „Verbesserungen“ auch Auswirkungen auf die Anstellungsbedingungen vieler Gemeinden im Kanton haben.

Großer Wunschkatalog

In den letzten Jahren gab es auf eidgenössischer und kantonaler Ebene verschiedene politische Vorstösse, Forderungen und Entscheidungen, die schwergewichtig auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzielten, etwa durch die Förderung von Teilzeitarbeit, insbesondere für qualifiziertes Personal mit Familienaufgaben (z. B. Bundesgesetz betreffend Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, parlamentarische Initiative zur Einführung eines zweiwöchigen Adoptionsurlaubs, Botschaft zum Bundesgesetz betreffend Einführung eines Urlaubs für Angehörigenpflege, Forderung der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen für die Einführung einer 38-wöchigen Elternzeit, Anfrage Schwärzel betreffend Familienfreundlichkeit in der kantonalen Verwaltung, Fraktionsauftrag SP betreffend Aktionsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann in Graubünden, Auftrag Maissen betreffend Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben in der kantonalen Verwaltung).

Für alle „Beamten“ 5 Wochen statt 4 Wochen Ferien?

Soll es für alle Staatsangestellen in Graubünden 5 Wochen Ferie geben? Viele Arbeitnehmer können davon bloß träumen. Es haben heute beispielsweise im Gesundheitssektor praktisch alle Arbeitnehmer Anspruch auf fünf und nicht bloß vier Wochen Ferien pro Jahr, heißt es seitens der bündner Regierung.

Der Kanton Graubünden soll «attraktive Arbeitsbedingungen» bieten, insbesondere für Fach- und Führungskräfte, die für eine moderne und schlanke Verwaltung nötig sind, sowie die «Chancengleichheit» innerhalb der Verwaltung fördern (Bericht und Antrag der Kommission für Staatspolitik und Strategie des Großen Rates: Erlaß übergeordneter politischer Ziele und Leitsätze für die Planungsperiode 2021–2024 des Regierungsprogramms und Finanzplans vom 4. Juni 2019, S. 25). Im Großen Rat wurde diese Zielsetzung begrüsst und der
kantonalen Verwaltung attestiert, dass es in Sachen «attraktive Arbeitsbedingungen»
und «Chancengleichheit» einiges zu tun gebe. Als Gebot der Stunde seien Abteilungen nach Alter, Geschlecht, Sprache und regionaler Herkunft zu durchmischen und mehr Flexibilität bei den Anstellungsbedingungen (Stichworte: Elternzeit, Kinderbetreuung) dringend nötig, damit junge Frauen und Mütter sowie Männer und Väter nach Graubünden kommen, um in der Verwaltung zu arbeiten 7(Grossrätin Silvia Hofmann, Wortlautprotokoll des Großen Rates des Kantons Graubünden vom 28. August 2019, S. 61). Der Große Rat legte mit den
übergeordneten politischen Zielen fest, dass erstens eine «moderne und schlanke Verwaltung» transparent, volks- und wirtschaftsnah sowie unter Einsatz neuer Technologien effizient und wirksam arbeiten soll und zweitens ein «Attraktiver Standort» Kanton Graubünden als Wirtschafts-, Bildungs-, Wohn-, Freizeit- und Arbeitsstandort regional, national und global stärker positioniert werden und damit Fachkräfte anziehen soll (Botschaft vom 29. Oktober 2019, Heft Nr. 8 / 2019–2020, S. 424).
In diesem Rahmen hat die Regierung mit dem Regierungsziel 1 die Notwendigkeit einer attraktiven Personalpolitik hervorgehoben und im Regierungsprogram 2021–2024 den Entwicklungsschwerpunkt «Attraktiver Arbeitgeber» festgelegt.

Dieser sieht vor, dass der Kanton mit Blick auf die veränderten Ansprüche und Bedürfnisse der Mitarbeitenden und die zunehmende Digitalisierung in der Verwaltung für bestimmte Anspruchsgruppen, insbesondere gut ausgebildete Personen mit Betreuungsaufwand, als attraktiver und moderner Arbeitgeber positioniert werden soll.

Der Kanton soll als attraktiver Arbeitgeber fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Lohn-, Sozial- und Lohnnebenleistungen anbieten können.

Die Arbeits- und Anstellungsbedingungen sollen den heutigen Ansprüchen angepaßt werden, damit die nötigen Führungs- und Fachkräfte rekrutiert und gehalten, die Chancengleichheit in der Verwaltung vorangetrieben und die Mitarbeitenden in den digitalen Transformationsprozessen unterstützt werden können.

Möglichkeiten für Verbesserungen bestehen insbesondere im Bereich der Flexibilisierung der Arbeitsformen und des Altersrücktritts und bei der Förderung von Teilzeitarbeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe zum Ganzen Botschaft vom 29. Oktober 2019, Heft Nr. 8 / 2019–2020, S. 437 und 439).

Admin

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