Härtefallhilfen: Technischer Defekt bei der Einreichung dreier Gesuche +++ Wer sind die Unternehmen?
Die Bündner Regierung stellt für Unternehmen, die besonders von den umstrittenen Corona-Maßnahmen betroffen sind, Steuergelder in Form von sogenannten Härtefallhilfen zur Verfügung.
Gesuche können sowohl schriftlich als auch elektronisch eingereicht werden.
Letzte Woche gab es bei der elektronischen Einreichung einen technischen Defekt. Drei Gesuche sind in der Folge unwiederbringlich verloren gegangen.
Täglich gehen auf dem elektronischen Weg mehrere Gesuche um Härtefallhilfen beim Kanton ein. Das Gesuch wird vom Unternehmen eingescannt und per Hochladen / Dateiübertragung dem zuständigen Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) zugestellt. Ein technischer Defekt beim Hochladen führte in der vergangenen Woche dazu, daß drei Gesuche unwiederbringlich verloren gegangen sind.
Suche nach drei Unternehmen
Es ist leider nicht bekannt, um welche drei Unternehmen es sich handelt.
Der Kanton kennt nur den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung.
Das DVS bittet die drei Unternehmen, welche ihre Gesuche an folgenden Zeitpunkten hochgeladen haben, sich via haertefall@gr.ch zu melden:
- Donnerstag, 4. Februar 2021, 12:04 Uhr
- Donnerstag, 4. Februar 2021, 17:59 Uhr
- Freitag, 5. Februar 2021, 12:14 Uhr
Weitere Informationen zu den Härtefallhilfen sind auf der DVS-Webseite aufgeschaltet.

