200 Jahre Bündner Recht in digitaler Form verfügbar

200 Jahre Bündner Recht in digitaler Form verfügbar

Rechtshistoriker zukünftiger Generationen dürften sich für die aktuellen Vorgänge am Kantonsgericht, die in der Geschichte der ganzen Schweiz einmalig sind, interessieren.
Diese zeigen auf, was bei zuviel Bergfilz passieren kann.

Man fühlt sich in vergangene Jahrhunderte zurückversetzt, wobei man diesen wohl unrecht tut, denn sowas wie aktuell hat es auch wohl in vergangenen Jahrhunderten weder in der Rechtsgeschichte der Schweiz noch in der Graubündens gegeben.

Wer sehen will, wie es früher war, hat jetzt neu die Gelegenheit dazu, auch digital per Mausklick.

Auch alte, historische Urteile und historisches bündner Recht sind nun digital verfügbar gemacht worden.

Das Staatsarchiv Graubünden (Amt für Kultur) und die Standeskanzlei haben das gesamte Bündner Recht, wie es seit 1803 in der Amtlichen Gesetzessammlung (AGS) veröffentlicht worden ist, digitalisiert und digital zugänglich gemacht.

Dies erleichtert die juristische Arbeit, wenn vergangene Rechtszustände rekonstruiert werden müssen, und stellt gleichzeitig der historischen Forschung über Graubünden einen zentralen Quellenbestand komfortabel zur Verfügung.

Bis vor Kurzem reichte die kantonale Onlineversion der AGS nur bis ins Jahr 2000 zurück. Für die Jahre zuvor musste man auf die gedruckten Bände und Loseblattordner (ab 1976) der Gesetzessammlung zurückgreifen. Neu steht nun die gesamte Amtliche Gesetzessammlung online zur Verfügung.

Verschiedene digitale Zugriffsmöglichkeiten

Die neu digitalisierte Gesetzessammlung von 1803 bis 2000 ist auf verschiedene Arten zugänglich gemacht worden. Die ersten und ältesten vier Reihen liegen bandweise digitalisiert vor und sind unter ihrem Druckdatum in die digitale chronologische amtliche Gesetzessammlung aufgenommen worden.

Derjenige, der die Domain eingerichtet hat, muß offenbar einen Clown gefrühstückt haben, denn ihm reichte nicht Lex.GR.ch, was ja eindeutig die Adresse des Kantons Graubünden ist, sondern es mußte zusätzlich nochmal GR- davor geschrieben werden.

So lautet die Internetadresse nicht wie man erwarten würde www.Lex.GR.ch, sondern für Staatsangestellte typisch etwas umständlicher www.GR-Lex.GR.ch.

Beispiel: Heft 4 der zweiten amtlichen Gesetzessammlung, erschienen 1827

Ein Beispiel für die digitalisierte Sammlung gibt Heft 4 der zweiten amtlichen Gesetzessammlung Graubündens, erschienen 1827.

Die damals geltende Medizinalordnung enthielt auch Vorschriften zum Verhalten bei Seuchen.

Hier heißt es dmaals:
„Anleitung und Vorschrift, wie man sich bei eintretenden ansteckenden Krankheiten, die gewöhnlich unter der Benennung Kriegspest, hitziges, bösartiges Nervenfieber, Lazareth, Kerker-, Petechial-, Lagerfieber, Typhus und Faulfieber bekannt sind, zu verhalten habe.“

Die ersten Artikel betreffen die Gemeinden, in denen eine Krankheit noch nicht ausgebrochen ist („sich noch nicht gezeigt hat“)

„Zur Verhütung der Ansteckung es ist die erste und dringendste Maßregel, daß die eingebornen und angehörigen Armen auf Kosten der Gemeinde selbst erhalten (unterhalten ) werden und ihnen das Betteln und Herumziehen von Ort zu Ort untersagt werde“.

Weiter heißt es:
„Fremden Armen ist das Betteln in den Häusern durchaus nicht zu gestatten, noch viel weniger kann es erlaubt seyn, sie in Privathäusern, Ställen, u.s.w zu beherbergen, weil dadurch besonders leicht Ansteckung verbreitet wird.
Jede Gemeinde wird zur Beherbergung solcher Armen besonders dazu bestimmte Lokale einrichten;… “

Bündner Rechtsbuch digitalisiert

Der jüngste aufgenommene Band ist das 1959 erschienene „Bündner Rechtsbuch“. Es wurde unter dem Stichdatum 1.7.1957 eingeordnet. Die nach dem 1. Juli 1957 verabschiedeten Erlasse wurden dann nicht mehr bandweise, sondern als einzelne Dokumente in die digitale AGS integriert. Als Datum wurde jeweils – soweit verfügbar – das Beschlußdatum gewählt.

Wer es auch für die Jahre 1958-2000 vorzieht, mit den publizierten Bänden beziehungsweise Ordnern zu arbeiten, kann dies über die Webseite des Staatsarchivs Graubünden tun. Im Findsystem des Staatsarchivs (staatsarchiv-findsystem.gr.ch) ist die gesamte AGS 1803-2000 in Bandform (nur mi Format PDF) verfügbar.

Weitere Informationen zur Gesetzessammlung und technische Hinweise zu den Suchmöglichkeiten finden sich auf der Website des Kantons, im „Impressum“ der digitalen Gesetzessammlung sowie auf der Website des Staatsarchivs Graubünden.

Admin

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