Gewerbeverein Chur kritisert Corona-Rückzug des Bundesrats: „Die Diskriminierung der Kleinen geht weiter“
Oft machen sich Gewerbevereine oder Handels- und Gewerbevereine nur oder zumindest mit großem Nachdruck für die Interessen des Großgewerbes stark, nicht aber für die Interessen des Kleingewerbes.
Dies hat man zum Beispiel zuletzt sehr deutlich bei der Abstimmung um den Olympia-Großanlaß in Graubünden gesehen von dem Großunternehmen der Bauwirtschaft etc. profitiert hätten, kleine KMU kaum. Ganz zu schweigen von der fehlenden Nachaltigkeit.
Anders aktuell der GVC Chur, der sich für die KMU, das Kleingewerbe in der Kantonshauptstadt einsetzt und die Locherungs-Verordnungen des Bundesrats hinsichtlich Corona / Covid19 kritisiert.
Dem Gewerbeverein Chur gehen die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen zu wenig weit.
Mit den Maßnahmen würden kleine Gewerbler abermals diskriminiert und benachteiligt, so der GVC.
Der KMU-Detailhandel sollte aus Sicht des GVC so schnell wie möglich breit geöffnet werden.
Der aktuelle Entscheid des Bundesrates ist ein Schlag ins Gesicht der KMU-Detaillisten, welche bereit gewesen wären, die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitenden gemäß den Vorgaben des Bundesrates zu schützen und ab dem 27. April zu öffnen.
Mit dem aktuellen Entscheid des Bundesrates, die Läden frühestens am 11. Mai wieder zu öffnen, werden viele KMU-Detaillisten klar benachteiligt. Während bspw. ein Haushaltswarengeschäft frühestens ab dem 11. Mai Waren im Laden verkaufen darf, können die Großverteiler ab dem 27. April die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufheben und ihr volles Sortiment verkaufen. Dieser marktverzerrende Entscheid des Bundesrats entbehrt jeglicher Logik und schwächt den KMU-Detailhandel, der ohnehin schwer unter Druck ist.
Für den Kunden macht es aus gesundheitlicher Sicht keinen Unterschied, ob er seine Edelstahlpfanne in einem kleinen oder großen Laden einkauft. Für die KMU-Detaillisten kann der aktuelle willkürliche Entscheid existenzbedrohend sein. Zum Beispiel für ein Kleidergeschäft, welches seit Wochen darauf wartet, die Frühlingsmode im Laden verkaufen zu dürfen.
Der GVC nimmt den Entscheid, dass indirekt betroffene Selbstständige (selbständige Gastrozulieferer, Fotografen, Physiotherapeuten etc.) nun rückwirkend auf den 17. März eine Corona-Ausfallentschädigung erhalten, positiv zur Kenntnis.

