Corona- / Covid19- Zwangsmaßnahmen sollen gelockert werden +++ Kontaktüberwachung kommt

Corona- / Covid19- Zwangsmaßnahmen sollen gelockert werden +++ Kontaktüberwachung kommt

Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Baumärkte, Gartenzentren, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen.

Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmer muß dabei sichergestellt sein, so der Bundesrat.

Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden.

Wenn es die Entwicklung der Lage zuläßt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen.

Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer präzisiert.

Personenüberwachung soll kommen

Sobald die Fallzahlen in der Schweiz ausreichend gesunken sind, werden die Kantone die konsequente Rückverfolgung von Infektionsketten wieder aufnehmen: infizierte Personen sollen frühzeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden.

Dazu werden eine erweiterte Teststrategie, ein Kontakt-Überwachungskonzept (contact tracing concept) und eine Applikation (ein „Äpp“) entwickelt, die über Kontakte mit infizierten Personen informiert. Die Maßnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.

Mehr (ausführlicher Bericht) auf Schweizer Zeitung

Admin

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