Besonders gefährdete Minderheiten: Kanton begrüßt Schutz, aber lehnt Finanzierungs-Regelung ab

Die bündner Regierung will neue Regelung der Kantonsbeiträge für Sicherheit von besonders gefährdeten Minderheiten.

Die Regierung nimmt Stellung zur Verordnung des Bundes über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS). Sie begrüsst den Willen des Bundesrats, bestimmte Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen vor Angriffen, welche im Zusammenhang mit Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus stehen, schützen zu wollen. Mit der geplanten Regelung der Finanzierung ist sie jedoch nicht einverstanden.

Gemäß erläuterndem Bericht soll der Bund Mittel bis zu maximal 500 000 Franken pro Jahr leisten können und es wird erwartet, daß die Kantone Beiträge in gleicher Höhe erbringen.

Angesichts der finanziellen Belastung der Kantone ist diese Erwartungshaltung des Bundes nach Ansicht der Regierung abzulehnen.

Es handelt sich explizit nicht um eine Koppelfinanzierung. Die Kantone müssen bei einem Beitragsgesuch frei entscheiden können, ob eine zusätzliche Finanzierung möglich und sachgerecht ist.

Eine Anspruchshaltung des Bundes, wonach zusätzlich Mittel auch von den Kantonen gesprochen werden müssen, ist nicht gerechtfertigt.

Admin

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