Stellungnahme zur Änderung des Fernmeldegesetzes

Stellungnahme zur Änderung des Fernmeldegesetzes
Dies kann sich positiv auf die Landschaft auswirken, indem vor allem im ländlichen Gebiet die Anzahl Antennenstandorte für Mobilfunk optimiert und minimiert werden kann. (Symbolbild)
Dies kann sich positiv auf die Landschaft auswirken, indem vor allem im ländlichen Gebiet die Anzahl Antennenstandorte für Mobilfunk optimiert und minimiert werden kann. (Symbolbild)

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG). Der Fernmeldemarkt hat sich in den letzten Jahren äusserst dynamisch entwickelt. Daher möchte der Bundesrat das Gesetz an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Verschiedene neue Bestimmungen sollen die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten stärken.

Grundsätzlich steht die Regierung Regulierungen kritisch gegenüber, soweit sie nicht zwingend nötig sind. Entsprechend ist auch das FMG nur soweit anzupassen, als ein Handlungsbedarf besteht. Derzeit funktioniert der Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche, wie die hohe Investitionstätigkeit in die Telekominfrastruktur in der Schweiz aufzeigt. Im internationalen Vergleich belegt die Schweiz Spitzenplätze bei der Abdeckung mit Breitbandnetzen, deren Geschwindigkeit und Qualität. In diesem Sinne sind die vorgesehenen Möglichkeiten für Regulierungseingriffe von Amtes wegen abzulehnen.

Zu begrüssen sind die Bestrebungen für eine effiziente Nutzung der Infrastruktur. Die Revision sieht eine erleichterte gemeinsame Nutzung von Funkinfrastrukturen durch mehrere Anbietende vor. Dies kann sich positiv auf die Landschaft auswirken, indem vor allem im ländlichen Gebiet die Anzahl Antennenstandorte für Mobilfunk optimiert und minimiert werden kann. Auch das Anliegen des Bundes, den Schutz der Konsumentenanliegen (Roaming, Netzneutralität, Werbeanrufe, Jugendschutz) zu stärken, ist grundsätzlich zu unterstützen. Allerdings ist dort, wo sich der Markt selbst reguliert, nicht einzugreifen.

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