Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform).
Für die Bündner Regierung geht die vorliegende Reform zwar in die richtige Richtung, aber zu wenig weit. Die vorgeschlagenen Änderungen erscheinen durchaus geeignet, das System der Ergänzungsleistungen (EL) weitgehend von falschen Anreizen zu befreien und grundsätzliche Optimierungen einzuführen. Die rasante Kostenentwicklung der EL in den letzten zehn Jahren ist aber auch auf weitere Mängel im System zurückzuführen, die mit der Vorlage nur unzureichend angegangen werden.
Zum einen gehen die EL heute weit über ihren verfassungsmässigen Auftrag hinaus, unter anderem weil in der Erwartung an die EL oft nicht mehr die Existenzsicherung, sondern die Wahrung des gewohnten Lebensstandards im Vordergrund steht. Zum anderen haben verschiedene Analysen der Kostenentwicklung im EL-System gezeigt, dass die wesentlichsten Kostentreiber ausserhalb der EL zu finden sind. Diesem Umstand wird mit der vorliegenden Reform nicht ausreichend Rechnung getragen. Weitere Anpassungen, mit denen bei den grossen Kostentreibern angesetzt wird, müssen im Rahmen dieser Revision dringend an die Hand genommen werden.
Weitere Informationen: Laufende Vernehmlassungen des Bundes

