Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. (Symbolbild)
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. (Symbolbild)

Die Regierung nimmt Stellung zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. Der Gesetzesentwurf des Bundes will die bestehenden Probleme und Schwachstellen beim zivilrechtlichen Gewaltschutz beseitigen.

Die Regierung begrüsst grundsätzlich den Willen des Bundesrats, den Schutz von gewaltbetroffenen Personen zu verstärken. Sie erachtet die vorgeschlagene Möglichkeit zur elektronischen Überwachung, ob zivilrechtliche Annäherungs-, Rayon- und Kontaktverbote eingehalten werden, grundsätzlich als sinnvoll.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob die gesetzgeberischen Erwartungen an dieses Instrument im Hinblick auf die heutigen technischen Möglichkeiten nicht unrealistisch sind. So zeigen beispielsweise Pilotversuche im Kanton Zürich, dass bei einer GPS-Ortung unter freiem Himmel erhebliche Ortungsungenauigkeiten resultieren. Weiter kann die Regierung nicht nachvollziehen, weshalb in Verfahren betreffend zivilrechtlichen Gewaltschutz keine Gerichtskosten mehr gesprochen werden sollen.

Donati

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