Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung

Die Regierung nimmt Stellung zur Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Der Bund ist verpflichtet, Lebensräume bedrohter Tiere und Pflanzen zu schützen. Dafür bezeichnet er Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und legt die allgemeinen Schutzziele fest. Die entsprechenden Inventare und Verordnungen müssen periodisch angepasst werden.
Die Bündner Regierung lehnt die Revisionsvorlagen in der vorgelegten Form ab und fordert die Rückweisung zwecks gründlicher Überarbeitung. Sie schliesst sich dabei vollumfänglich der Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) vom 16. Dezember 2015 an. Die geplante Revision hat bei genauer Betrachtung nicht wie in den Erläuterungen ausgeführt den Charakter eines „weitgehend technischen Vorgangs“, sondern ist von einiger politischer Bedeutung und sie erfolgt zu einem fragwürdigen Zeitpunkt. Ferner steht sie im Widerspruch zum Anliegen, die raumplanerischen Handlungsspielräume der alpin geprägten Räume zu sichern. Die vorgeschlagene Revision würde es zudem erschweren, die mit der Energiestrategie 2050 des Bundes anvisierten Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen.
Den Bündner Gemeinden wurde die Möglichkeit eröffnet, sich zu den Revisionsvorlagen im Rahmen einer Untervernehmlassung schriftlich zu äussern. Unaufgefordert sind auch Eingaben von betroffenen Privatpersonen eingegangen. Sämtliche Stellungnahmen werden dem Bundesamt für Umwelt BAFU zugestellt. Die Regierung ersucht das BAFU, die entsprechenden Anliegen bei den Folgearbeiten zu berücksichtigen.

