Inkraftsetzung des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes

Die Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden wird per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Zudem genehmigt die Regierung die dazugehörige totalrevidierte Verordnung.
Neben der Möglichkeit an Standorten mit volkswirtschaftlichem Potenzial Grundstücke zu erwerben, zu erschliessen und zu vermarkten, können neu auch systemrelevante Infrastrukturvorhaben gefördert werden, sofern sie auf regionalen Standortentwicklungsstrategien basieren. Hierfür stehen in den nächsten acht Jahren 80 Millionen Franken zur Verfügung.
Systemrelevante Infrastrukturen sind Vorhaben, die in der Regel zentrales Element einer touristischen Wertschöpfungskette sind oder dies werden sollen, so dass verschiedene Unternehmen davon profitieren und ihrerseits Wertschöpfung generieren können. Gestützt auf das Wirtschaftsentwicklungsgesetz ist beispielsweise auch weiterhin die Förderung von Veranstaltungen, von Sportanlagen, von Beherbergungsbetrieben und von innovativen Vorhaben möglich.
Auch die Beiträge an Graubünden Ferien oder zu Gunsten der Marke graubünden basieren auf dem neuen Gesetz. Ein Schwerpunkt ist die Innovation mit der Förderung von Vorhaben zur Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen.

