Regierung genehmigt Finanzausgleichsbeiträge 2015

Regierung genehmigt Finanzausgleichsbeiträge 2015

Für Ausgleichsbeiträge an finanzschwache Gemeinden und für Beiträge zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen wird 2015 ein Betrag von rund 42,28 Millionen Franken ausbezahlt (Vorjahr 50,7 Millionen Franken).

Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:

– Für den Steuerkraftausgleich 2015 werden an 39 Gemeinden total rund 16,87 Millionen Fr. ausgerichtet.
– Für Beiträge an öffentliche Werke werden rund 7,98 Millionen Fr. ausbezahlt.
– Unter dem Titel „Sonderbedarfsausgleich“ gelangen insgesamt rund 1,65 Millionen Fr. an fünf Gemeinden zur Auszahlung.
– Für Förderbeiträge an Gemeindezusammenschlüsse werden total rund 15,78 Millionen Fr. ausbezahlt.

Die Finanzausgleichsbeiträge werden 2015 ein letztes Mal nach dem alten System vergeben.
Die vom Bündner Stimmvolk am 28. September 2014 gutgeheissene Finanzausgleichsreform (FA-Reform) wird per 1. Januar 2016 die bisherige Finanzausgleichsgesetzgebung ablösen.

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