Das Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton Graubünden (Bevölkerungsschutzgesetz) sowie das Gesetz über den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz) vom 16. Juni 2015 werden auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Zudem beschliesst die Regierung die Verordnungen zu den beiden Gesetzen.