Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform
Die Regierung genehmigt im Rahmen der Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform die Teilrevision der Notariatsverordnung und erlässt die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Die beiden Verordnungen beinhalten unter anderem Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Regionalnotarinnen und Regionalnotaren wie auch von Betreibungs- und Konkursbeamtinnen sowie Betreibungs-und Konkursbeamten. So werden beispielsweise die erforderlichen persönlichen und fachlichen Anforderungen näher beschrieben.
Zudem genehmigt die Regierung die Teilrevision der kantonalen Zivilstandsverordnung. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine Anpassung an das Bundesrecht sowie um eine Anpassung der Zivilstandskreise an die Gebietsreform.
Weitere Informationen: Themendossier Gemeinde- und Gebietsreform

