Teilrevision der Kantonalen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt

Teilrevision der Kantonalen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt
Teilrevision der Kantonalen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. (Symbolbild)
Teilrevision der Kantonalen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. (Symbolbild)

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Kantonalen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP). Diese Kantonale Verordnung regelt die Zuständigkeiten der an einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beteiligten Personen und Amtsstellen und konkretisiert deren Rechte und Pflichten. Zudem werden die massgeblichen Verfahren für die Durchführung der UVP für die einzelnen Anlagetypen bezeichnet. Mit der Teilrevision wird die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen erweitert. Neu werden vor allem industrielle Betriebe in die KVUVP aufgenommen. Für diese neuen Anlagen werden die massgeblichen Verfahren und die zuständigen Behörden bezeichnet.
Grund für die Teilrevision der KVUVP ist der Beitritt der Schweiz zur Aarhus-Konvention, bei der es um den Zugang zu Informationen und um die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich geht. Im Juni 2014 wurden auf Bundesebene Änderungen des Umweltschutzgesetzes in Kraft gesetzt, die mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention verbunden sind. Infolgedessen wurde nun die kantonale Verordnung an das Bundesrecht angepasst.

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