Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes

Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Botschaften der Regierung zur Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz), zur Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank und zur Teilrevision des Steuergesetzes vorberaten. Sie empfiehlt dem Grossen Rat, alle drei Vorlagen anzunehmen.
Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates (WAK) hat unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Urs Marti und im Beisein von Regierungsrat Jon Domenic Parolini, Vorsteher des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales, die Botschaft zur Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes zuhanden des Grossen Rates vorberaten.
Die WAK hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes im Lichte der wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell an die Hand genommen wurde. Sie bemerkt jedoch mit Blick auf den Wirtschaftsentwicklungsbericht, welcher vom Grossen Rat in der Dezembersession 2014 behandelt wurde, dass alleine das Wirtschaftsentwicklungsgesetz nicht ausreicht, um den Kanton Graubünden voranzubringen. Hierfür besteht noch in verschiedenen anderen Sektoralpolitikbereichen Handlungsbedarf.
Die WAK ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und empfiehlt dem Grossen Rat – mit wenigen formellen Änderungen – die Annahme der Botschaft. Insbesondere der Verzicht auf die einzelbetriebliche Förderung sowie die Förderung von Innovation über das neue Gesetz anstelle der Innovationsstiftung sind in der Kommission auf Einstimmigkeit gestossen.

