Neues Angebot im hochschwelligen sonderpädagogischen Bereich

Neues Angebot im hochschwelligen sonderpädagogischen Bereich
Die Regierung hat die Angebotsplanung im hochschwelligen sonderpädagogischen Bereich für die Jahre 2014 und 2015 festgelegt. (Symbolbild)
Die Regierung hat die Angebotsplanung im hochschwelligen sonderpädagogischen Bereich für die Jahre 2014 und 2015 festgelegt. (Symbolbild)

Die Regierung hat die Angebotsplanung im hochschwelligen sonderpädagogischen Bereich für die Jahre 2014 und 2015 festgelegt.

Die hochschwelligen sonderpädagogischen Maßnahmen dienen der sonderpädagogischen Förderung, Schulung und Betreuung von Kindern im Frühbereich, von Schülerinnen und Schülern im Kindergarten und in der obligatorischen Schulzeit sowie von Jugendlichen nach Erfüllung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 20. Altersjahres.

Hochschwellige sonderpädagogische Maßnahmen werden in der Regel von Kindern, Schülerinnen und Schülern und Jugendlichen beansprucht, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen, sprachlichen, sensorischen oder wahrnehmungsbedingten Behinderung oder aufgrund von großen Schwierigkeiten im Verhalten in ihrer Bildungsfähigkeit erheblich benachteiligt oder in ihrer Entwicklung erheblich gefährdet sind.

Ein maßgebendes Kriterium für die Sonderschulung ist die Tatsache, daß die betroffenen Schülerinnen und Schüler dem Unterricht in der Regelschule trotz der niederschwelligen Maßnahmen mittel- und langfristig nicht zu folgen vermögen.

Die letzten Entwicklungen im Bereich der Sonderschulung haben gezeigt, daß es vereinzelt Schülerinnen und Schüler mit schweren Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemen gibt, für welche zur Vermeidung eines verfrühten Ausscheidens aus dem Bildungssystem und um die Anschlußfähigkeit zur erstmaligen beruflichen Ausbildung zu unterstützen, ab Schuljahr 2014/15 mit der Berufswahlklasse Plus (BWK+) ein neues Angebot bereitgestellt werden soll, welches dem besonderen Förderbedarf dieser Schülerinnen und Schüler besser gerecht wird.

Riccardo

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