Solaranlagen: Neu ohne Baugesuch

Für die Erstellung von Solaranlagen (Photovoltaik und thermisch) ist ab sofort nicht mehr zwingend ein Baugesuch nötig.
Der Kanton hat aus diesem Grunde ein Merkblatt herausgegeben, in dem dargestellt wird, welche Solaranlagen bewilligungsfrei sind.
Der unten verknüpfte Leitfaden des Kantons Graubünden richtet sich an Baubehörden und Gesuchsteller und gibt Auskunft zum neuen Verfahren nach dem 1. Mai 2014.
Zudem wird aufgezeigt, wie mit wenigen Grundsätzen eine bessere Gestaltung der Solaranlage möglich ist.
Auch das oft diskutierte Thema des Schnees auf Solaranlagen wird behandelt.
Mustervorlagen
Meldeformular
Meldebestätigung

